Samstag |
18.2.2023 |
17.30 |
Aussetzung des Allerheiligsten, Anbetung, Beichtgelegenheit - Pfarrkirche |
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18.00 |
Hl. Messe - Pfarrkirche |
Sonntag |
19.2.2023 |
9.30 |
Hl. Messe - Kindergottesdienst - Vorstellung der Erstkommunionskinder - Pfarrkirche für † Fam. Pazderka, Heinz und Risa Krippel für † Werner Hauzmayer |
Montag |
20.2.2023 |
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Dienstag |
21.2.2023 |
18.00 |
Messe - Windisch-Baumgarten |
Mittwoch |
22.2.2023 |
7.15 |
Aschermittwoch Hl. Messe mit Auflegung des Aschenkreuzes - Pfarrkirche zum Dank für Lebende und Verstorbene der Fam. Melinz
anschl. Aussetzung des Allerheiligsten und |
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18.00 |
Hl. Messe mit Auflegung des Aschenkreuzes - Pfarrkirche |
Donnerstag |
23.2.2023 |
18.00 |
Hl. Messe - Gösting |
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19.00 |
Rosenkranz - Pfarrkirche |
Freitag |
24.2.2023 |
7.15 |
Hl. Messe - Pfarrkirche zum Dank für Lebende und Verstorbene der Fam. Melinz |
Samstag |
25.2.2023 |
17.30 |
Aussetzung des Allerheiligsten, Anbetung, Beichtgelegenheit - Pfarrkirche |
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18.00 |
Hl. Messe - Pfarrkirche für † Angehörige der Fam. Plank |
Sonntag |
26.2.2023 |
9.30 |
1. Fastensonntag Hl. Messe - Pfarrkirche für † der Fam. Bruckner und Schmid |
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18.00 |
Kreuzwegandacht |
Die Kollekte vom Sonntag, 19.2.2023, und vom Aschermittwoch, 22.2.2023, werden speziell für die Kosten der Heizung und des Stroms für die Kirche gesammelt. Wie Sie sicher auch zu Hause spüren, sind diese Kosten zur Zeit enorm hoch und jeder kleine Beitrag hilft!
Es liegen auf den Schriftenständen im Pfarrhof und in der Kirche Fastenkalender auf – bitte nehmen Sie diese gerne mit nach Hause, sie stehen gratis zur Verfügung.
Im Vorraum des Pfarrhofes liegen die Pfarrnachrichten zum Verteilen auf. Wir dürfen die Austeiler bitten, diese in den nächsten Tagen zu verteilen, dafür schon vorab ein herzliches Dankeschön!
Mit dem Aschermittwoch beginnt die Abstinenz- und Fastenzeit. Wenn nicht ein Hochfest auf einen Freitag fällt, ist die Abstinenz von Fleischspeisen oder einer anderen Speise an allen Freitagen des Jahres zu halten. Das Abstinenz- und Fastengebot ist am Aschermittwoch und am Karfreitag zu halten. Das Abstinenzgebot verpflichtet alle, die das 14. Lebensjahr vollendet haben; das Fastengebot verpflichtet alle Volljährigen bis zum Beginn des 60. Lebensjahres.
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