Samstag

18.2.2023

17.30

Aussetzung des Allerheiligsten, Anbetung, Beichtgelegenheit - Pfarrkirche

 

 

18.00

Hl. Messe - Pfarrkirche

Sonntag

19.2.2023

9.30

Hl. Messe - Kindergottesdienst - Vorstellung der Erstkommunionskinder -  Pfarrkirche

für † Fam. Pazderka, Heinz und Risa Krippel 

für † Werner Hauzmayer

Montag

20.2.2023

 

 

Dienstag

21.2.2023

18.00

Messe - Windisch-Baumgarten

Mittwoch

22.2.2023

7.15

Aschermittwoch

Hl. Messe mit Auflegung des Aschenkreuzes - Pfarrkirche

zum Dank für Lebende und Verstorbene der Fam. Melinz

 

anschl. Aussetzung des Allerheiligsten und
Anbetung bis 11.00

 

 

18.00

Hl. Messe mit Auflegung des Aschenkreuzes - Pfarrkirche

Donnerstag

23.2.2023

18.00

Hl. Messe - Gösting

 

 

19.00

Rosenkranz - Pfarrkirche

Freitag

24.2.2023

7.15

Hl. Messe - Pfarrkirche

zum Dank für Lebende und Verstorbene der Fam. Melinz

Samstag

25.2.2023

17.30

Aussetzung des Allerheiligsten, Anbetung, Beichtgelegenheit - Pfarrkirche

 

 

18.00

Hl. Messe - Pfarrkirche

für † Angehörige der Fam. Plank

Sonntag

26.2.2023

9.30

1. Fastensonntag

Hl. Messe - Pfarrkirche

für † der Fam. Bruckner und Schmid

 

 

18.00

Kreuzwegandacht

 

Die Kollekte vom Sonntag, 19.2.2023, und vom Aschermittwoch, 22.2.2023,  werden speziell für die Kosten der Heizung und des Stroms für die Kirche gesammelt. Wie Sie sicher auch zu Hause spüren, sind diese Kosten zur Zeit enorm hoch und jeder kleine Beitrag hilft!

 

Es liegen auf den Schriftenständen im Pfarrhof und in der Kirche Fastenkalender auf – bitte nehmen Sie diese gerne mit nach Hause, sie stehen gratis zur Verfügung. 

 

Im Vorraum des Pfarrhofes liegen die Pfarrnachrichten zum Verteilen auf. Wir dürfen die Austeiler bitten, diese in den nächsten Tagen zu verteilen, dafür schon vorab ein herzliches Dankeschön!

 

Mit dem Aschermittwoch beginnt die Abstinenz- und Fastenzeit. Wenn nicht ein Hochfest auf einen Freitag fällt, ist die Abstinenz von Fleischspeisen oder einer anderen Speise an allen Freitagen des Jahres zu halten. Das Abstinenz- und Fastengebot ist am Aschermittwoch und am Karfreitag zu halten. Das Abstinenzgebot verpflichtet alle, die das 14. Lebensjahr vollendet haben; das Fastengebot verpflichtet alle Volljährigen bis zum Beginn des 60. Lebensjahres.